Mietrecht (Schadenersatz/Kaution) Stehpinkeln erlaubt!

Das Amtsgericht Düsseldorf (Urt. v. 20.01.2015, Az. 42 c 10583/14) meint, Stehpinkeln ist erlaubt. In dem Fall hatte ein Vermieter € 1.900.- von der Kaution abgezogen, da der Marmorboden vom Pinkeln im Stehen abgestumpft war (Urinspritzer) Das Amtsgericht Düsseldorf sagt zu Unrecht, denn der Mieter hätte nicht mit der Verätzung des Bodens rechnen müssen. Etwas anderes hätte nur gegolten, wenn der Mieter vorher auf die Empfindlichkeit des Bodens hingewiesen worden wäre. Der Mieter konnte also nach Auszug die volle Kaution verlangen.