Werkvertragsrecht / Vertragsrecht: Kein Vergütungsanspruch bei Schwarzarbeit

BGH Urteil vom 10.04.2014 AZ: VII 241/12: Der BGH entschied, wer z.B. als Handwerker schwarz arbeitet, hat keinen gerichtlich durchsetzbaren Werklohnanspruch (und auch sonst keine Ansprüche, insbesondere nicht aus ungerechtfertigter Bereicherung) gegen den Besteller. Damit gab der BGH seine seit Jahren geltende Rechtsprechung auf.

 

(Meiner Meinung nach fragwürdig. Aber das Urteil zeigt: Gegen Schwarzarbeit weht derzeit ein rauher Justizwind)